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1. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 753

1877 - Leipzig : Teubner
Mulvius pons Verlangens nach geschriebenen Gesetzen. Darum kamen in rascher Folge 3 leges de multis zu Stande, über deren Verhältniß zu einander die Quellen verschiedene Angaben enthalten. Nach Nein ist folgende Annahme das Wahrscheinlichste: 1 Die lex Aternia Tarpeia, 454 v. C., dehnte diese Befugniß auch auf die andern Magistrate ans. Die Höhe der Mult wnrde dahin bestimmt, daß der Magistrat zuerst ein Schaf als Strafe auferlegte, und daß derselbe bei fortdauernden! Ungehorsam die Strafe allmählich bis auf 2 Schafe und 30 Rinder (suprema multa) steigern dürfe. Unbekannt ist der Inhalt der darauf bezüglichen lex Menenia Sestia, 452 v. C. Durch die lex Iulia Papiria konnte das Vieh in Geld abgelöst werden, nämlich das Schaf mit 10 Asses, das Rind mit 100 Asses, dadurch war willkürliche Taxation abgeschnitten. Diese aestimatio wnrde von der lex Iulia Papiria, 430 v. C., eingeführt. Von dem Multrecht machten die Magistrate oft Gebrauch, §. B. die Censoren, Prätoren, Ae-dilen (meist polizeilich) und vorzüglich die Volkstribunen, welche immer weiter um sich griffen. Doch konnten die mit einer die suprema multa überschreitenden Mult Belegten an die Tribus provociren, welche in einem ordentlichen Comitial-gericht (multae certatio) die Mult bestätigten oder nachließen (remitiere). So z. B. provocirten Feldherren, welche wegen schlechter Kriegsführung oder wegen willkürlichen Regiments, Pu-blicani, welche wegen Unterschieds Strafe bezahlen sollten, n. A. Auch die Municipalmagistrate und Provinzialstatthalter legten Multen auf. Bon gesetzlich vorgeschriebenen Multen ist zu erwähnen die der lex Licinia Sestia, wenn jemand mehr Land befaß, als das Gesetz erlaubte (s. Ager publicus), die der lex Puilia Maenia gegen Wucherer (s. Fenus) u. s. w. Bei diesen legalen Multen trat ein Magistratus als Ankläger gegen die Uebertreter auf (petere multain) oder auch eilt Privatmann. Im ersten Fall entschied das Volk, in deni zweiten der Prätor oder Recn-peratoren. Wenn das Gericht die Mult bestätigte, so erfolgte die Realexecutiou (durch Pfändung oder bonorum venditio) oder auch Personalexecution. Die Multgelder wurden ursprünglich zu religiösen Zwecken verwendet, nämlich für Götterbilder, Weihgeschenke, Feier von Spielen u. s. w.; später flössen sie in das Aerarium und zuletzt in den Fiscus. Mulvius pons s. Roma, 11. Mulus, mula, fjfiiovog, Maulesel, Maulthier, war sehr beliebt bei den Alten wegen großer Arbeitskraft (Hom. Ii. 23, 654. 17,' 742'.), besonders zum Ziehen, Lastentragen und Reiten; seit der 70. Olympiade fanbeit zu Olympia Wettrennen mit Mauleseln statt, doch nur für kurze Zeit, da sie keinen angenehmen Anblick gewährten, zu Rom desgleichen an den Consualien. Wenngleich in manchen Stellen^ der Alten die Dummheit dieser Thiere erwähnt wird (z. B. Plaut. Cistell. 4, 2, 12. mulo inscitior), so waren sie doch in Italien und Griechenland keineswegs fo^ verachtet wie bei uns jetzt. Mumie s. Sarkophag. Mummii, ein plebejisches Geschlecht: 1) Q. und ü. Mummii, Volkstribnnen im Jahre 187 v. C., widerstrebten anfangs dem ältern Cato, als dieser Real-Lexikon des class. Alterthums. 5. Aufl. — Munatii. 753 die Familie der Scipionen mit seinem Hasse ver-1 folgte. Liv. 38, 54. Lucius wurde später Prä-tor ans Sardinien (177), wurde aber bald dnrch einen kriegstuchtigeren Mann ersetzt. Liv. 41, 8. — 2) L. Mumm., der Eroberer Korinths, ein ! Mann von großer Gutmüthigkeit, Bedächtigkeit und Redlichkeit, aber roh und ungebildet, der denjenigen, welche mit dem Transport der in Achaia erbeuteten Knnstsachen beauftragt waren, drohte, sie hätten sie wieder anfertigen zu lassen, wenn sie dieselben beschädigten. Veil. Pat. 1, 13. 14. Im Jahre 146 wurde er nämlich als Consnl nach Achaia gesandt, wo sein Vorgänger Metellns den Krieg fast schon beendigt hatte. M., selbst kein großer Kriegsheld, siegte über die Achaier durch die Unfähigkeit ihres Feldherrn Diaios auf dem Jsthmos, rückte vor Korinth, zog aber erst nach einigem Zögern in die offenen Thore der von ihren Bewohnern zum Theil verlassenen Stadt ein, ließ ranben und plündern, viele der zurückgebliebenen Einwohner tobten, andere in die Knechtschaft verkaufen und die Stadt, die fchönste Griechenlands, zerstören. Dafür erhielt er später einen Triumph und den Beinamen Achaicus. Cie. Mur. 14. off. 2, 22. Paus. 7, 16. Im Jahre 142 wurde er College des jüngern Scipio in der Censur, konnte sich aber, bei dem ganz verschiedenen Charakter beider und bei eigener Unbehülslichkeit und Ungefügigkeit, nicht mit ihm vertragen. — 3) Sp. Mumm., des vorigen Bruder und sein Legat im achaiischen Kriege, zugleich mit ihm einer der zehn Männer zu Ordnung der Provinz Achaia, schilderte in scherzhasten Versen seine dortigen Erlebnisse und wurde so der Erfinder der poetischen Epistel. Den jüngeren Scipio, mit dem er sehr befreundet war, begleitete er im Jahre 132 nach Asien. Klüger als sein Bruder, war er auch gebildeter; er wird von Cicero {Brut. 25.) als Anhänger der stoischen Philosophie und als Redner genannt. Vielleicht ist es derselbe, von dem es Cie. de or. 2, 67, 271. Heißt, Mummium cuivis tempori liomi-uem esse; doch haben die Handschriften dort meistens P. statt Sp. Munatii, ein erst in den letzten Jahrhunderten der Republik bekannt gewordenes Geschlecht plebejischen Standes, zu welchem folgende Mitglieder gehören: 1) Mnn., Legat des Sulla, besiegte int Jahre 86 den Neoptolemos, einen Feldherrn des Mithridates. App. Mithr. 34. Ein anderer Mnn. wurde von Catilina bei dessen Abgang zum Heere in der Stadt zurückgelassen; er war sehr unbedeutend. Cie. Cat. 2, 2, 4. — 2) L. Mnn. Plancus, eilt Anhänger und Vertrauter Cäsars, unter dem er schon als Legat in Gallien gedient hatte (Caes. b. g. 5, 24.), und dem er auch int Kriege gegen Pompejus treu blieb. Nach dem Tode seines, Gönners zog er anfangs vor, den Parteien fern zu bleiben, wünschte Verzeihung für die Mörder Cäsars, suchte dann gegen Cicero's Wunsch, mit dem er in ununterbrochenem Briefwechsel stand, eine Verständigung zwischen Brutus und beit Trinmvirn anzubahnen (Cie. ad fam. 10, 6.) und ließ sich, durch Cicero's Lobsprüche und durch die Hoffnung, eine Rolle spielen zu können, verlockt, für den Senat gewinnen. Ans seiner Provinz Gallien, welche ihm noch Cäsar anvertraut hatte, zog er gegen Miitina, blieb aber 48

2. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 689

1877 - Leipzig : Teubner
Maiestas karischen Marsyas ^vergrößert. Zwischen Myns und Priene mündet er in das ikarische Meer. Er war nicht breit, aber sehr tief und schlammreich (deshalb hat sich die Küste jetzt sehr verändert) und verursachte oft Ueberschwemmungen. Hom. Ii. 2, 869. Hdt. 7, 26. 30. Thue. 8, 17. Maiestas ist ein Attribut für diejenigen Personen und Gegenstände, denen die höchste Würde und Hoheit zukommt, z. B. die Gottheit, des Volkes, des Staats und zuletzt des Kaisers. Cie. de or. 2, 39. Wer diese Majestät des römischen Volkes beeinträchtigte, beging ein Verbrechen, crimen minutae maiestatis. Schon unter den Königen hieß solcher Hochverrath perduellio, die Strafe war Kreuzigung (Liv. 1, 26.). Der Freistaat nahm dieses Hochverraths-gesetz hinüber; srüher schützte es den König, nun den Staat und seine republikanische Verfassung. Daher war derjenige der perduellio schuldig, wer sich nicht den Gesetzen fügte und nach Alleinherrschaft strebte. Allmählich wurde weiter und strenger definirt, zunächst nahm das crimen minutae maiestatis, das sich etwa seit 150 v. C. ausbildete, die minder wichtigen Fälle der perduellio in sich auf, in dem letzten Jahrhnndert der Republik verdrängte es jedoch durch stets erweiterte Ausdehnung dieselbe ganz; als Strafe trat Verbannung ein. Das erste Gesetz de maiestate immi-nuta war die lex Appuleia, 100 v. C., gegen Störung der Tribunen und gegen Aufruhr gerichtet (die lex Mamilia gegen Jugurtha's Freunde nannte das Verbrechen wenigstens nicht mai. immin.). Es folgte die lex Varia, 91 v. C., gegen die, quorum dolo malo socii ad arma ire coacti essent. Viel wichtiger war die lex Cornelia etwa 80 v. C., welche Erregung eines Aufstandes, Störung eines Magistrats in seinem Amte und die Handlungsweise des Magistrats, welcher seine Amtsbesngniß übertrat oder die römische Hoheit compromittirte, mit aquae et ignis interdictio bedrohte. In der sehr umfassenden Iex Iulia 46 v. C. wurden alle Perdnellions-handlnngen, welche noch nicht als mai. immin. galten, in das crim. mai. hinübergenommen. Sie betrafen A) Proditio, wirkliche Verrätherei oder Verrath aus Feigheit oder Schwäche, Desertion; B) staatsgefährliche Handlungen (Bildung von verbrecherischen Clubs, Complotte und Verschwörungen, Aufruhr und Aufstand); C) Gefährdung der Staatshoheit durch Magistrate. Tac. ann. 1, 72. Die lex Iulia blieb unter den Kaisern die Grundlage der Bestrafung diefes Verbrechens. Doch erweiterte man den Kreis der als mai. imm. zu bestrafenden Vergehen dahin, daß Angriffe auf des Kaisers Person (Nachstellungen, Injurien und Respectwidrigkeiten überhaupt), Meineid bei des Kaisers Namen, Anmaßung kaiserlicher Ehren, Prägen von Goldmünzen n. s. w. unter diesen Begriff zusammengesaßt wurden. Es war natürlich, daß unter Tiberins, dem nicht, wie bei Au-gustus, die Liebe der erlauchten Familie zur Seite stand, der Kreis der Majestätsverbrechen noch weiter gezogen wurde; früher wurden nur hoch-verräterische Thaten bestraft, jetzt verfiel man auch den Majestätsgesetzen durch unliebsame Worte gegen den Princeps und dessen Familienglieder; Befragung der Wahrsager und Chaldäer über das Schicksal des Kaisers war verdächtig, über- Real-Lexikon des class. Alterthums. 5. Aufl. — Makar. 689 Haupt was sich nur als respectwidrig gegen den Fürsten deuten ließ, verfiel der Klage des Hochverrats; über das Einzelne f. Suet. Tib. 58. Bio Cass. bl, 24. und Tac. mehrfach. Freilich suchte Tiberins confeqnent die Verurtheilung zu hintertreiben, aber das Gesetz selber wollte er nicht missen {Tac. ann. 2, 72. exercendas esse leges), auch nicht die Wächter des Gesetzes. Jeder, welches Standes, Geschlechtes und Alters er war, durfte klagen und sich den Lohn der Delatores (s. d.) verdienen. Tiberins, darf man sagen, handelte dabei nicht etwa, wie behauptet wird, ans Grausamkeit und Blutdurst, sondern vielmehr, er glaubte dieses Schutzes gegen die ihn zum Theil hassenden aristokratischen Familien zu bedürfen, aber fein Fehler war die Selbstüberschätzung und das falfche und eitle Vertrauen auf bloße menschliche Willenskraft. Er unterlag allmählich feiner Leidenschaft, bald auch dem Spielen mit den entfesselten Gewalten der Delatoren. Mochte er sie wiederholt bestrafen, da er weiter spielte mit der Gefahr, ging er darüber unter, und schließlich waren die Majestätsanklagen fast alleinige Beschäftigungen des Senats, indem sie zur Ergänzung jeder andern Klage, die nicht durch sich zum Untergange des Beklagten führen konnte, dienten (addito maiestatis crimine, quod tum omnium accusationum complementum erat, Tac. ann. 3, 38.). Als Strafe des Majestätsverbrechens trat schon unter Tiberins statt der Verbannung bisweilen das Todesurtheil ein {Tac. ann. 6, 18.), Confiscation des Vermögens war stets mit der Vernrtheilnng verbunden. In schwereren Fällen wurden selbst die Kinder der Hochverräter gelobtet, z. B. die des Sejanns {Tac. ann. 5, 9.). Manche der späteren Kaiser änderten bei anbeten Zeiten an dem schweren Drucke der Majestätsgesetze, andere, je nach ihrem Naturell, arteten mehr oder weniger in bloße Willkür und Laune, auch Grausamkeit aus. Vgl. Rein, Criminalrecht der Römer, S. 494 ff. Mainädes s. Dionysos, 5. Mainälos, 1) to Muivalov ogog, ein zwischen Megalopolis und Tegea sich hinziehendes Gebirge Arkadiens, der Lieblingsansenthalt des Pan. Öv. fast. 4, 650. Auch von einer Stadt Mainalon sanden sich in späterer Zeit noch Spnren, und ein Theil der Gegend, welche der Helisson durchströmt, hieß das mainalische Gefilde. Strab. 8, 388. Theocr. 1, 124. Verg. E. 8, 22. 10, 55. — 2) s. Lykaon. Maion s. Tydeus. Maira, Muiqcc, 1) s. Ikariös. — 2) Tochter des Proitos, Gefährtin der Artemis, von dieser getödtet, weil sie mit Zeus den Lokros (der mit Amphion und Zethos Theben gründete) erzeugte. Hom. Ii. 11, 326. — 3) Tochter des Atlas, Gemahlin des Tegeates, Sohnes des Lykaon, deren Grabmal zu Tegea und Mantineia war (von Pausanias mit der vorigen identificirt). Mdxai, Macae, 1) arabische Völkerschaft ant persischen Meerbusen bis zu dem am Eingänge desselben gelegenen Vorgebirge Maketa (j. C. Muffendem). Strab. 16, 765. — 2) Libysche Völkerschaft zwischen der großen und kleinen Syrte, östlich von den Ginbanen am Fl. Kinyps. Hdt. 4, 175. Diod. Sic. 3, 48. Makar, Makareus? Müxoiq, -tug, 1) Sohn 44

3. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 772

1877 - Leipzig : Teubner
772 Nautae— aus der Nähe der sie bedrängenden Kyklopen, nach Scheria führte. Hom. Od. 6, 4 ff. 7, 56 ff. — 2) Sohn des Odysseus und der Kalypso, Bruder des Nausinoos. Hesiod. theog. 1017. — 3) Steuermann des Theseus. Flut. Tlies. 17. Nautae s. Schiffahrt. Nautii, ein altes patricisches Geschlecht, dessen Abstammung man wol erst in späterer Zeit aus einen Gefährten des Aineias zurückführte, während es eigentlich etruskischen Ursprungs gewesen zu sein scheint. Die bedeutendsten Mitglieder desselben sind: 1) Sp. Nant. Rutilus, einer der Abgeordneten des Senats an das auf deu heiligen Berg ausgezogene Volk, nachdem er die Zwistigkeiten unter den Vätern selbst geschlichtet hatte. Als Consnl des I. 488 v. C. gegen Coriolan leistete er nichts bedeutendes. Liv. 2, 39. Dion. Hai. 8, 37. — 2) C. Nant. Rntiln s, bekleidete im I. 475 das Consnlat und kämpfte gegen die Volsker und Aequer. Liv. 2, 53. Im I. 458 war er abermals Konsul und führte ein Heer gegen die Aequer und Sabiner, welche letztere er bei Eretum schlug. Liv. 3, 26 ff. — 3) Sp. Naut., kämpfte unter dem Couful Papirius Cursor im I. 293 mit Auszeichnung gegen die Sam-niter, welche er durch Täuschung in Schrecken setzte. Liv. 10, 40-44. Navrodixai, eine ungewiß ob durch Wahl oder durch das Loos ernannte Behörde in Athen von unbekannter Zahl, die richterliche Besugniß in Handelssachen (Sinai, i^inoqcov) und in den Processen ^eviag gegen diejenigen hatte, welche, ohne von bürgerlichen Eltern abzustammen, sich das Bürgerrecht anmaßten. In der ersten' Gattung von Sachen entschieden sie selbst, in der anderen waren sie blos proceßeinleitende Behörde (ft’saycoyffg), wie Nachrichten der Grammatiker bezeugen; sie instrnirten sie und brachten sie an die Heliastischen Richter. Die eigenthümliche Verbindung beider Arten erklärt sich wol daraus, daß unter Seehandelnden die widerrechtliche Anmaßung des Bürgerrechts am häufigsten sein mochte. Die Vorstandschaft in diesen Processen ging zu Demosthenes' Zeit aus die Thesmotheten über. jvava, j. Nahe, Nebenfluß des Rheins, mit dem er bei Bingen zusammentrifft. Tac. hist. 2, 70. K‘aw j 1- Schiffahrt. Naxos, Ncc^og, 1) die größte und bedeutendste aller Kykladeninseln (5 Q. - M.), poetisch Dia und auch Strongyle („die runde") genannt, östlich von Paros und wie dieses zum großen Theil aus schönem weißem Marmor bestehend. Die Insel war (und ist) so fruchtbar, daß sie (iihqa Elksuu genannt wurde. Besonders zeichnete sie sich durch ihren trefflichen Wein aus, daher auch die so mannigfach ausgebildeten Dionysossagen: von hier führte der Gott die von Theseus zurückgelassene Ariadne mit sich fort auf seinen Zügen. Die geschichtliche Zeit kennt nach den Thrakern, den Karen: und Kretern als Bewohner die aus Attika eingewanderten Ionier. Hdt. 8, 46. Um 536 oder 535 besiegte Peisistra-tos die Naxier und setzte den Lygdamis als Tyrannen ein, unter dessen Herrschaft die Insel ihre größte Macht und Blüthe erlangte. Hdt. 1, 64. Eine Unternehmung der Perser, welche von den vertriebenen Oligarchen 501 zu Hülse gerufen - Neapolis. wurden, mißlang (Hdt. 5, 30—34.), worauf 490 die Insel zur Strafe mit Feuer und Schwert von den erzürnten Persern verwüstet wurde. Hdt. 6, 96. Dadurch litt die sonst so blühende Insel sehr, die außer vielen Kriegsschiffen 8000 Hopliten stellen konnte, und von der Herodot (5, 28.) sagt: r] Na^og £vdttl[Lovir] rwv vr\acav ngoscpsqs. In der Schlacht bei Salamis kämpften ihre 4 Schiffe, als Kontingent für die Perserflotte bestimmt, doch auf griechischer Seite. Hdt. 8, 46. Als später Naxos sich als Mitglied des athenischen Seebundes den Gewaltthätigkeiten der Athener widersetzte, wurde es nach längerer Belagerung 466 mit Gewalt, bezwungen und ging der Freiheit verlustig, indem 453 eine Anzahl athenischer Kleruchen dort angesiedelt wurde. Thue. 1, 98. 137. Flut. Per. 11. Diod. Sic. 11, 88. Von da an bleibt Naxos unbedeutend. Im Jahr 376 erfocht Chabrias bei Naxos einen großen Sieg über die spartanische Flotte und zwang dadurch die Naxier, die 378 dem attischen Seebunde nicht beigetreten waren, sich den Athenern anzuschließen. Nachdem die Insel dann unter Philipp und Alexander den Makedoniern, in der Diadochenzeit den Herrschern Aegyptens unterthänig gewesen war, wurde sie durch Antonius den Rhodiern übergeben, aber durch die Römer bald wieder von dem drückenden Joch derselben befreit. App. b. c. 5, 7. Seitdem verschwindet sie vom Schauplatz der alten Geschichte. Die im Alterthum gleich wie heute Naxos genannte Stadt liegt am nördlichen Theile der Westküste. Abhandlungen von Grüter (1833), Engel (1835) und E. Curtius (1846). — 2) die erste griechische Niederlassung auf ©teilten, an der Ostküste südlich vom Berge Tanros von Chalki-diern 735 gegründet. Thue. 6, 3. Bald sendete sie selbst Kolonisten nach Leontinoi, Katana und vielleicht auch mit nach Zankte. Nachdem sie eine Zeit laug dem Hieronymos von Gela unterworfen gewesen (Hdt. 7, 154.), kämpfte sie bei der ersten ficilischen Unternehmung der Athener auf Seiten derselben (Thue. 4, 25.), wurde aber 403 von Dionysios eingenommen und zerstört. Im I. 358 wurden die Reste der Bewohner von Andromachos gesammelt und in der Nähe der früheren Stadt auf dem Berge Tanros angesiedelt. Die neue Stadt hieß Taurotnenion, j. Taormina. Diod. Sic. 14, 15. 87. Neaetlms, Nsai&og, Fluß in Bruttium, nördlich von Kroton mündend, woselbst die gefangenen troischen Frauen die Schiffe der Griechen angezündet haben sollen, um der Gefangenschaft zu entgehen, j. Nieto. Ov. met. 15, 51. Plin. 3, 11, 15.' Strab. 6, 262. Neaira s. Helios. Neantlies, Nsav&rig, aus Kyzikos, Rhetor und Geschichtschreiber ans der Zeit Attalos' I., Schüler des Philiskos ans Milet, Verfasser zahlreicher geachteter und von den Alten oft erwähnter Schriften historischen Inhalts, z. B. 'Emrjvixa (mindestens 6 Bb.), 7tsqi ivso^cov dvdgäiv, tisql ts-letäv. Die Fragmente sind gesammelt von Müller, fragm. hist. Graec. Iii, p. 2 ff. Neapolis, Nsanohg, Die berühmteste unter den zahlreichen Städten d. N. lag in Campanien am Westabhange des Vesuvins und am Flusse Sebethus. Chalkidier aus Kyme hatten sie an der Stelle eines schon vorhandenen Ortes, Par-

4. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 787

1877 - Leipzig : Teubner
Nomenclator — Nofxog. werden). Zuweilen wurde auch der eigentliche Name aus irgend einem Grunde später mit einem andern vertauscht. So hieß Platon ursprünglich Aristokles, erhielt aber den Namen Platon von seiner breiten Stirn, wie Diogenes Laertios erzählt, Theophrast urspr. Tyrtamos u. s. w. Die Griechen hatten in der Regel nur einen Namen, dem dann der Name des Vaters, um Verwechselung zu vermeiden, beigefügt wurde. Dies Nannte man Tzazqo&Ev Svofjittgsiv, £7tovo[Mxt;£l,V. Im täglichen Leben ertheilte der attische Volkswitz auch Spitznamen, körperlichen oder geistigen Gebrechen, auffallenden Gewohnheiten und Handlungen entlehnt. So entstanden auch Namen, die von Thieren, von der Farbe der Haare oder des Gesichts hergenommen waren, z. B. ’Axantrj^ *.Elacpog, ’Iktivos, Ktxngog, Köque,, Kccqhivog, Ilvqqog, Sav&og, Mslocg u. ct. Die Sklaven wurden gewöhnlich nach ihrem Vaterlande benannt (Svqog, riacpxayäv, @q<x£) , bald ttoch ihrem Aeußern (Ilvqqiug, Suv&iag), oder nach gewissen Eigenschaften (zjq6(jlcdv, Ta%c6v, Ihxqiis-vcov). Auch Thiere erhielten Namen. Die Rosse des Achilleus heißen bei Homer (11. 19, 400.) Eüv&og und Bühog (Fuchs mit) Schecke). Für die Namen der Hunde empfiehlt Xenophon (cyn. 7, 5.) Kürze, damit man sie leicht aussprechen könne, wie Wv%r\, Gvfiog. Ebenso waren wie in unserer Zeit die Schiffe nicht ohne Namen. — Ii. Die Römer führten gewöhnlich 3 Namen, von denen der erste praenomen, z. Ss. Marcus, Gaius, Gnäus, Publius u. a., am 9. Tage nach der Geburt (dies nominalis oder lustricus) den Söhnen beigelegt wurde. Der zweite Name ist der der gens (nomen, nomen gentilicium), wie Junins, dorne-lius, Aelius, Afrauins, Cäcilius, Calpurnius, Gabinius, Licinius, Claudius u. s. tu. Der dritte Name ist das cognomen, zur Unterscheidung der in der gens enthaltenen stirps ober familia, s. Familia. So gehörtet: zur gens Cornelia viele familiae, z. Ss. die plebejischen Dolabellae, Lentuli, Cethegi, Cinnae, und die patricischen Scipiones, Sullae, Maluginenses, Rufini u. s. w. Außer biefen 3 Namen führten viele ttoch einen vierten (agnomen), z. B. die Sci-ptonett den Nomen Asiaticus, Asricauns, Nasica, welcher Name theils zur Bezeichnung der engeren Familie biente, theils die großen Thaten des Trägers verherrlichte. Die Aboptirten erhielten den vollständigen Namen des Adoptivvoters, führten aber ihren Familiennamen mit der Endung -änus fort, z. Ss. P. Cornelius Scipio Africonns Aemilianus, P. Licinius Crosstis Mucionns Dives it. s. w. Oft wurden diese vollen Nomen abgekürzt, und man ließ sowol das nomen gentilicium als das cognomen weg, z. 33. M. Agrippa, C. Morins, C. Mummius u. s. tu. In der Kaiserzeit wurden die Namen sehr vervielfacht und auf einander gehäuft. — Die Töchter führten den Geschlechtsnomen, wie Tnllia, Cornelia, Livio, und unterschieden sich durch Beisetzung von maior und minor oder auch durch die Zahl. — Die Freigelassenen machten ihren bisherigen Sklavennamen zum cognomen und nahmen praenomen und nomen gentilicium ihres Freilagers an, z. B. L. Cornelius Chrysogonns, der bekannte Freigelassene des (Bulla, M. Tullins Tiro u. s. tu. Die Freigelassenen von Städten bildeten sich ein 787 nomen gentilicium von dem Nomen der Stadt, z. 93. P. Pisaurius Achilles (von Pisaurutn in Umbrien ntanumittirt). Die Namen der Sklaven s. Servi. Vgl. Ellenbt, de cognomine et agnomine Romano (1853). — In allgemeinerer Beziehung wurde nomen auch gebraucht als der Schuldposten, der in dem Hauptbuche von einem Schuldner auf den Neimen eines andern, der die Schuld von da an übernahm (nomen "Tacere), eingetragen wurde, transscriptio a persona in personam. Solche Umwandlung der bisher bestanbenen Obligation in eine neue hieß novatio. Bonum nomen bezeichnete einen sicheren Gläubiger (Cic. ad fam. 5, G.), lenta nomina, non mala (Sen. de den. 5, 22,) einen säumigen. In gerichtlicher Beziehung hieß nomen deferre eine Anklage erheben, nachdem der quaesitor die Erlaubniß baztl gegeben (nomen recipere). Cic. Ver r. 2, 28. 38. — Bei den militärischen Aushebungen war nomen dare gleich respondere, nachdem der Name des betreffenden aufgerufen worden (citare). Nomenclator (nomenculator und numuncla-tor) hieß der Sklove von starkem Gedächtniß und großer Personenkenntniß, welcher seinem Herrn sowol bei dem Ausgehen als zu Hause die Nomeu der Bürger angeben mußte. Bei Amtsbewerbungen war diese Dienstleistung sehr wichtig. Den Magistraten stand ein nom. zur Seite, und im kaiserlichen Haushalt fehlten solche Sklaven auch nicht. Nomentänus, L. Eassius, ein berüchtigter Schlemmer in Rom zur Zeit des Horaz (Hör. sät. 1, 8, 11. 2, 3, 226 ff.); von ihm wird erzählt, Sallustius habe ihm seinen Koch um eilte große Geldsumme abgekauft. - Ein anderer N. wird von Horaz in den Satiren (2, 8, 23. 60.) gerühmt und der Weise zubenannt. Nomentum, Näfisvzov, j. La Mentana, eine ursprünglich latinische, dann ober sobinische Stadt, 14 Mill. nordöstlich von Rom, von welcher die frühere Via Ficulensis den Nomen Nomentana erhielt; auch eilt Thor Roms hieß Portanomen-tana. Der Wein der Umgegend war sehr gut. Liv. 1, 38. 4, 22. 32. 8, 14. Verg. A. 6, 773. 7, 712. Strab. 5, 228. 238. Nominis delatio und receptio s. Iudicium publicum unter Process, Ii. No/uo(fv^axsg, Name einer Behörde mit verschiedener Ausgabe in den verschiedenen hellenischen Staaten: 1) tu Sparta und anderen dorischen Staaten, z.b. in Byzanz und Lokroi, Behörden, welche über die Aufrechterhaltung der Gesetze, besonders in den berathenden Versammlungen, wachten und den Einzelnen zur Beobachtung derselben anzuhalten hatten. — 2) in Athen eine Behörde, aus sieben Männern bestehend, zur Zeit des Cphi-altes eingesetzt. Als dieser dem Areopag das Oberaufsichtsrecht über die Staatsverwaltung nahm, wurde den Nomophylakes die Beaufsichtigung und Eontrole des Raths, der Volksversammlung und der Beamten zur Verhütung gesetzwidriger Handlungen übertragen. Später, zür Zeit des Deine-trios Phalerens, sollen die Eilftttättiier vojiocpv-Ictxsg genannt worden sein; oder Demetrios erneuerte jene bald wieder eingegangene Aussichtsbehörde. — 3) In Kerkyra wurde vor ihnen von verwalteten Geldern Rechenschaft abgelegt, wie sonst vor Logisteu und Enthynen. Nö/uos, 1) s. Gesetzgebung. — 2) s. Mu-50*

5. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 790

1877 - Leipzig : Teubner
790 .Notarius — Noxa. tres. Die gewöhnlichsten Abkürzungen bei den Römern sind 1) die der Vornamen, 2) der Heimat, 3) der Abstammung, 4) der Zeitbestimmung, 5) der bürgerlichen und militärischen Aemter und Würden, und 6) einige Abkürzungen in Briefen. Eine Geheimschrift (notae) gebrauchte schon Cicero in seinen vertrauten Briefen an Attieus, ebenso Cäsar und Augustus. Die notae Tironianae waren stenographische Zeichen zum schnellen Niederschreiben des Gesprochenen. Diese Kunst des Schnellschreibens kam von den Griechen zu den Römern, doch war die griechische und römische Stenographie eine selbständige. Stenographen (zaxvyqcccpoi, notarii) werden in Rom besonders seit Augustus' Zeit erwähnt; die Kunst selbst war schon früher vorhanden. — Die alexandrinischen Grammatiker bedienten sich auch kritischer Zeichen, von denen hier nur erwähnt werden mögen: 1) o/Mos, eine wagerechte Linie —, um die Stelle eines Schriftwerks als unächt zu bezeichnen, der o. nbqisgziyilsvoc; : bezeichnete unnöthige oder überflüssige Stellen; 2) ccoregiohog -X- zur Bezeichnung besonders schöner Stellen. Asteriskos und Obelos zusammengesetzt bezeichneten schöne, aber nicht am rechten Orte befindliche Worte. — Vgl. Anleitung zur griechischen, desgl. zur römischen Paläographie von W. Wattenbach. Notarius, ein Tachy- oder Stenograph, dem Sklavenstand oder dem der Freigelassenen angehörig, s. Scribae. Zuletzt führten diesen Namen nur die kaiserlichen Geheimschreiber, welche angesehene Personen waren, und Konstantin begründete eine geheime Reichskanzelei von Notaren, welche bei den wichtigsten Staatsangelegenheiten protokollirten. Die Stelle der früheren notarii versahen nun s. g. exceptores. Notlioi, Notheia (vo&oi, vöq'eia) s. Ehe, 2. Notion, Nozlov, Seestadt von Aiolis in Kleinasien am Meere, später Hasen von Kolophon, an einem gleichnamigen Vorgebirge. Thue. 3, 34. Xen. Hell. 1, 2, 4. Liv. 37, 26. Notitia dignitätuin heißt das uns erhaltene, am Ende des 4. Jahrhunderts it. C. verfaßte „byzantinische Staatshandbuch", ein officielles Verzeichniß der Hof-, Civil- und Militärämter des römischen Reiches, von Wichtigkeit für die Statistik des spätern römischen Reiches. Ausg. von Böcking (1839 ff.) mit Index (1853). Notos s. Winde, 2. Novaria, Novagia, Stadt im transpadauischeu Gallien im Gebiete der zu den Jnsubreni gehörigen Vertacomagori; später festes römisches Mu-nicipium, dessen Wein gerühmt wird; j. Novara. Tac. hist. 1, 70. Plin. 17, 23, 35. Novatio, Umwandlung einer bisher bestandenen Obligation in eine neue, z. B. durch einen Wechsel des Gläubigers oder Schuldners, s. Nomen, a. E. November s. Jahr, Ii. Novendiäle sacrum, 1) ein neuntägiges Fest, vom römischen Staate gefeiert, wenn ein Prodi-gium, besonders Steinregen, angezeigt worden war. Liv. l, 31. 21, 62. u. ö. — 2) ein Privatopfer, das man am neunten Tage nach der Beisetzung einer Leiche brachte, in Verbindung mit einem Schmause, coena novendialis oder feralis. Novensiles oder Novensides dii, eine Classe von römischen Göttern, über deren Bedeutung die Alten selbst schon im Dunkeln waren. Bei ihren Erklärungsversuchen gehen sie auf novus oder auf novem zurück. Manche halten sie für neun Götter der Sabiner, Andere für die neun blitzsendenden Götter der Etrusker, Andere, und dies scheint die richtige Erklärung zu sein, für die fremden, von den Römern aufgenommenen neuen Gottheiten, namentlich für die dem römischen Staate zugebrachten sabinischen Götter. Bei Li-vius (8, 9.) in der dem Decius vorgesprochenen Formel der Todesweihe werden die dii Novensiles unmittelbar vor den dii Indigetes genannt, die jenen „neusäßigen" Göttern gegenüber die einheimischen sind. Novesium (Novaesium), fester Platz der Ubier im belgischen Gallien {Tac. hist. 4, 26. 35. 57. 62. 5, 22.), ott der Straße von Eolonia nach Vetera, dessen Befestigungen noch 359 n. C. von Kaiser Julian wiederhergestellt wurden; j. Neuß im preußischen Regierungsbezirk Düsseldorf. Novii, ein altes italisches Geschlecht. Zu nennen sind: 1) Novius Calavius, einer der Verschworenen, welche im Jahre 314 Capua von Rom loszumachen suchten, tödtete sich wahrscheinlich selbst, um der Verurtheilung zu entgehen. Liv. 9, 26. — 2) Notitus, Häufig mit Nävius verwechselt, um 90 ti. C., Verfasser zahlreicher Atellanen (s. Atellanae fabulae), die gleich betten des Pomponius reich an Zoten waren. Einige 40 Titel werben uns genannt; von den meisten find Bruchstücke vorhanden (am besten bei Ribbeck, com. Rom. fragm. p. 254 ff.). — 3) 2 Brüder, welche als Wucherer Berüchtigt waren. Hör. sät. 1, 6, 121. — 4) Nov. Priscus, ein Freund des älteren Seneca, wurde im Jahre 65 von Nero zur Verbannung verurtheilt. Tac. arm. 15, 71. Noviodünuin, Noov’Cosowov, keltischer Städtename, benannt von der Lage auf einem Hügel (Dun), l) Stadt der Bituriges Cubi in Aquitanien, östlich von ihrer Hauptstadt Avaricum (Caes. b. g. 7, 12.). — 2) Stadt der Aebuer am Liger (das. 7, 55.), j. Revers. — 3) Stadt der Suessiouen in Belgica (das. 2, 12.), später Au-gusta Suessionnm genannt, jetzt Soissons an der Aisne. Noviomägus, Noviofiayos, Name keltischer in der Ebene (Magh) gelegener Städte: l) Stadt der Bituriges Vivisci in Aquitanien, j. Castelnau de Medoc. — 2) Stadt der Leuci in Belgica zwischen Matrona und Mosella, j. Neufchateau an der Meufe. — 3) Hauptstadt der Nemetes in Belgica, an der Straße von Argentoratum nach Magontiacum, j. ©Peter. Novus Iiomo, der erste aus einer plebejischen Familie, welcher seiner Familie die Nobilität verschaffte, indem er ein curulisches Amt bekleidete. Er war selbst nicht eigentlich nobilis, da er noch feine Imagines (s. d.) aufzuweisen hatte (princeps nobilitatis), sondern erst feine Nachkommen. Nox f. Nyx. Noxa (von nocere) hieß der Schaden, den mau Andern zufügt (daher auch Vergehen), ober, den man bafür erleibet, also Strafe und Genugthuung, enblich auch das, was Schaben zufügt (corpns quod noeuit). Eine Klage auf Ersetzung des erlittenen Schabens h. actio noxalis. Deren exi-ftirtert viele, z. B. eine durch die lex Aquilia begrünbete, s. Damnum.

6. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 5

1877 - Leipzig : Teubner
Achaios — Sieg bei Sellasia (222) ihnen anch Tegea und Mantineia sicherte; doch trat das Abhängigkeitsverhältniß des Bundes drückend hervor, besonders als Aratos, bei Kaphyai von den Aitolern geschlagen, abermals um Hülfe bitten mußte. Doch das Auftreten der Römer gegen Makedonien machte den achaiischeu Bund sür Makedonien wichtig und hinderte seine Sprengung. Die glückliche Wahl des Megalopolitaners Philopoimen zum Strategen 208 wirkte zugleich sehr günstig. Er hauchte der Nation einen nie gekannten kriegerischen Enthusiasmus ein, reformirte das Heerwesen, kämpfte gegen den Tyrannen Machanidas von Sparta mit Glück und erhielt Arkadien dem Bunde; der bloße Schrecken seines Namens wirkte auf die Feinde. Als Achaja 195 in das Interesse der Römer gezogen wurde, wuchs die Macht des Bundes nach allen Seiten Hin und Philopoimen hob sie durch die Eroberung Sparta's aus ihren Höhepunet. Nun aber begann die Eifersucht Roms. Philopoimen siel in Gefangenschaft und starb, als Deino-krates in Messenien' im Einverstündniß mit den Römern abfiel. Lykortas, des Geschichtschreibers Polybios Vater, war zwar ein würdiger Nach: solger, doch vermochte er gegen die römisch gesinnten Kallikrates und Andronidas und deren Partei nicht ein Büudniß mit dem Könige Perseus durch-zusetzeu. Ja, nach dem unglücklichen Ende des Perseus durch die Schlacht bei Pydna (168) war es Kallikrates, der die edelsten seiner Landsleute bei den Römern verdächtigte, so daß 1000 derselben nach Rom gelockt lind dort gefangen gehalten wurden bis 150, nachdem 550 hingerichtet worden waren. Während dessen suchte Rom als Schiedsrichterin die Zwietracht unter den Städten des Bundes zu schüren. Als 147 die Forderung der Römer, Korinth, Orchomenos, Argos, Hera-kleia und Dita ans dem Bunde zu entlassen, den Grimm des Volkes aus die Spitze getrieben hatte, glaubte es die Gelegenheit günstig, noch einen Kamps wagen zu können. Er mißglückte unter Führung des Diaios und des Kritolaos. L. Munt-mius, der röm. Consnl, besetzte den Jsthmos und schlug die Achaier bei Leukopetra (146), worauf er Korinth zerstörte. 10 Bevollmächtigte des Senats erklärten den Bund sür ausgelöst und setzten oligarchische Obrigkeiten statt der demokratischen ein. Achaja wurde zuerst eilte prätorische, dann eine proeonsularische Provinz. S. Plut. Philo-poernm, Arat., Liv. 27 ff., Pol. — Verfassung des Bundes. An der Spitze der demokratischen Regierung standen 2, seit 256 1 Strategos (Prätor), dem die Leitung nach Innen und Außen oblag; die Ausfertigung der Befehle u. s. w. besorgte bis 256 der Grammateus (der Staatsschreiber); im Felde gab es Hypostrategen (Unter-seldherrn) und als Kommandanten der Reiterei einen Hipparchen. Die leitende Behörde war die Bule, deren Mitglieder Damiurgen hießen (Liv. 38, 30. Pol. 2, 9.); sie bildeten mit jenen Beamten ein Collegium von 12 Mitgliedern. Die Wahl der Bundesbehördeu, so wie die Bundesgesetzgebung, die Entscheidung über Krieg und Frieden und die Abschließung von Bündnissen stand der Landsgemeinde zu, welche sich regelmäßig zweimal int Jahre (im Frühling und Herbst) in Äigion, später auch in andern Bnndesstädten versammelte. Jeder Bürger, der das 30. Jahr zurückgelegt hatte, war Acheloos. •) zur Theilnahme an berselbeu berechtigt. Zwischen den Behörden und der Lanbsgemeinbe stanb ein Rath, über bessen Einrichtung und Mitglieberzahl nichts Sicheres bekannt ist. Vgl. Merleker Achai-corum l. Iii, 1837. Achaios, ’A%ccl6s, Achaeus, 1) Sohn des Znlhos und der Kreusa (s. Ackaei, 3. u. Xuthos). -2) A. von Eretria, trag. Dichter, war nach Suidas Sohn des Pythoboribas, bekannt in Ol. 74, jüngerer Zeitgenosse des Sophokles, seit Ol. 83 aber auch Nebenbuhler des Euripibes und Verfasser von 24 ober 44 Dramen, von betten nur eins siegte. Besonbers geschätzt war er in Satyr-brauten (Diog. Laert. 2, 133.). Seinen Stil nennt Athenaios(X.x>.4510.) bisweilen buumunbmthsel haft; ob mit Recht, ist bei der geringen Anzahl von Bruchstücken nicht zu sagen. Neben Aischylos, Sophokles, Euripibes, Jon war er in den alexanbri-nischen Kanon der Tragiker ausgenommen, obschon sich mit ihm die Tragödie ihrem Versall näherte. Monographie von Urlichs (Bonn 1834) und Nach trage im Philol. I, 557. Sammlung der Bruchstücke in Naucks trag. Graec. fragmenta (1856). — Mit ihm ist nicht zu verwechseln 3) ein jüngerer Tragöbienbichter aus Syrakus, der 10 Trauerspiele geschrieben haben soll. — 4) Statthalter des syrischen Königs Antiochos Iii., gegen den er sich empörte, bis er in Sardes gefangen genommen und schimpflich gelobtet wurde, 214 v. E. Pol. 8,17 ff. Acliarnai, as ’Axuqvocl, ein Flecken und Demos in Attika, zur oineifchen Phyle gehörig, 60 Stabieu nörblich von Athen, mit bebeuteubem Wein- und Oelban. Thue. 2, 19. Die Einwohner, zu einem großen Theile Kohlenbrenner, waren ein derbes, kräftiges Landvolk, wie sie auch iit dem gleichnamigen Stücke des Aristophanes erscheinen. Ach. war der volkreichste aller attischen Deinen, der int pelop. Kriege allein 3000 Hopliten stellte. Achates, 1) s. Aineias. 2) Fl. im südl. ©teilten zwischen Kamarina und Gela, in welchem der nach ihm benannte Achatstein zuerst gesunden sein soll. Plin. 37, 10, 54. Sil. 14, 229. Thcophr. de lap. fr. 2. Aclielöos, ’Axslwog, (früher Thoas, Axenos, Thestios), jetzt Aspropotamo, der größte Fluß Griecheulaubs, 26 Meilen laug, Ii. 21, 194. Er entspringt ans dem Lakmon genannten nörbl. Theile des Pinbos und strömt reißeubett Laufs mit hellem Wasser südwärts, wo er als Grenzfluß zwischen Aitolien und Afarnanieu zu betrachten ist, durch fruchtbare Ebenen deut ionischen Meere zu. Seine Mündung unterhalb Oiniadai ist von jeher großen Veränderungen ausgesetzt gewesen (Thue. 2, 102.) und sagenhaft, besonbers durch die an ihr angeschwemmten echinadischen Inseln (Ov. met. 8, 546 ss.), s. d. — In der Sage ist er der S. des Okeanos und der Tethys (x<D£iw, Hom. Ii. 21, 194.) der älteste der 3000 Bruberflüsse, Hesiod. theog. 340. Als Wassergotth'eit der Ver wanblung fähig, kämpfte er mit Herakles und die Deiaueira, Tochter des Aitolerfönigs Oineus, in breifacher Gestalt (Soph. Trach. 10 ss.), wobei ihm als Stier eines seiner Hörner abgebrochen i würde (Ov. met. 8, 883. und besonbers 9, 1—100.), welches die Najadeu mit Blumen füllten und zu einem Horn des Ueberflnffes machten (cornu copiae, das. 9, 1 f.). Die Erklärung dieser Mythen, welche aus die Fruchtbarkeit der von ihm durchströmten

7. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 13

1877 - Leipzig : Teubner
Adoptio — das Leben der Natur, das im Frühling erwacht, im Herbste aber wieder erstirbt. Das Adonisfest, die Adonien, (ra ’Adwviu), wurde in einem großen Theile Vorderasiens und in Aegypten, besonders zur Zeit der Ptolemaier in Alexandrien mit der größten Pracht, in Griechenland und auch zu Rom gefeiert, im Orient zur Zeit des Sommer-solstitinms, im Occident zur Zeit des Frühlings-äquiuoctiums. Es dauerte 2 Tage: um ersten beklagte man das Verschwinden (acpctvicfiog) des Ad., am zweiten feierte man mit Jubel und Freude seine Wiederkunft (evqsgls). Das Fest ward besonders von Frauen begangen, welche das Bild des Ad. mit dem der Aphrodite ausstellten oder umhertrugen und dabei Adonislieder fangen; auch stellte man Scherben mit schnell keimenden und verwelkenden Gewächsen aus (Adonisgärten), ein Symbol des in erster Jugendliebe hingestorbenen Adonis. In Alexandrien war der 1. Tag des Adonisfestes ein Tag der Freude, wo Adonis zu Aphrodite aus der Unterwelt zurückgekehrt ist; am folgenden, einem Tranertage, soll er zur Unterwelt zurückkehren, daun tragen die Frauen sein Bild im Trauerzuge zum Meere und versenken es. Theokrits Idyll. 15. bezieht sich auf den ersten Tag; Bions Enizucpiog ’Ad'oövidog (Id. 1.) feiert den Tod des Adonis. Aphrodite hatte nach Ad. den Beinamen ’ Adcovaia, ’ Ad'oovlccg. Adoptio, zusammeugezogeu aus adoptatio, bezeichnet Annahme an Kindesstatt, und zwar a) adoptio im engern Sinne, wenn der zu Adop-tireude noch unter väterlicher Gewalt steht, b) arro-gatio, wenn derselbe selbständig oder sui iuris ist. Die Handlung der adoptio wurde vou dem Prätor vermittelst einer dreimaligen Maueipatiou und damit verbundener Manumission vollzogen (Gell. 5, 19. Cic. fm. 1, 7. Gai. 1, 134.), die Arrogatiou dagegen geschah in den Curiateomitieu durch eine lex curiata nach vorhergegangener Untersuchung der Priester über die Familienfaera, über die iusta causa der Arrogation u. s. w. (denn ohne eine solche war die Arr. nicht gestattet, weshalb Tac. ann. 15, 19. Scons. gegen die fictae und simulatae adoptiones erwähnt). Gell. 5, 19. Suet. Oct. 65. Cic. Sest. 7. ad Att. 2, 12. pr. dom. 13 f. Durch beide Handlungen ging der Adoptirte in die Familie seines neuen Vaters gänzlich über; er uahm die Nameu des Adoptivvaters an, doch bezeichnete der Arrogirte seine srühere gens durch ein zweites cognomen mit d. Endung — anus, z. B. P. Cornelius Scipio Aennlianns; einige gentes machten Ausnahmen vou dieser Endung. Mehrere Patricier ließen sich von Plebejern arrogiren, um Volkstribunen werden zu können, z. B. P. Cornelius Dolabella (Dio Cciss. 42, 19.) und P. Clodius, s. d. Art. Fraueu dursten weder adoptiren nod) arrogiren, auch nicht arrogirt werden, wohl aber konnten unmündige Frauenzimmer ndoptirt werden. Gell. 5, 19. c) Eine eigenthümliche Art bildete die testamentarische Adoption, welche darin bestand, daß Jemand den von ihm testamentarisch eingesetzten Erben zugleid) zu seinem Sohne machte, ohne daß dieser seine bisherigen agnatifchen Rechte verlor. Cic. ad Att. 7, 8. I’lin. 35, 2. Dio Cuss. 40, 51. So wurde Augustus vou Jul. Cäsar zum Sohne und Erben ernannt. Suet. Caes. 83. Liv. ep. 116. App. b.c. 3, 11. 14. 94. In der Kaiserzeit gesthah es oft, Adrasteia. 13 daß die Kaiser ihre Nachfolger ohne die früheren Förmlichkeiten vermöge ihres pontificatus max. adoptirten, z. B. Nerva den Trajan, Hadrian den Antoninns Pius u. f. w. — In Athen adoptirte man entweder bei Lebzeiten oder aus Den Fall des Todes im Testamente; in Ermangelung desselben und im Falle der Verstorbene keinen Sohn hinterlassen hatte, adoptirten die Verwandten oder der Staat den nach dem Erbrecht (uyilgzsca) zunächst berechtigten in die Familie des Erblassers hinein i'vcc [iri avcovvfiog yevrjzca o oikog). Die Ausdrücke für den, der adoptirte, find slgttolsioq'ai, d'sa&ca viov, vlcogccl; der adoptirte ist noirjzog, zog v[6g, im Gegensatze zu dem yvrjaiog. Das Recht zu adoptiren hatte nur der selbständige Bürger, wenn er uoch keine männlichen Leibeserben besaß. Waren Töchter vorhanden, so wurde in der Regel der Adoptivsohn mit einer der Töchter verlobt. Adoptirt werden durfte nur eiu attifd)er Bürger. Vgl. Erbrecht, 1. Adoratio, gr. 7tq00hvvr/Glg, die feierliche Verehrung von Göttern und Menschen; bei den Persern darin bestehend, daß man sid) vor der an gebeteten Person niederwarf und beit Boden, die Füße, die Häube derselben küßte. (Hdt. 3, 86. 7, 136. Xen. Cyr. 8, 3, 14. Arr. 4, 10 ff.). Bei Griechen urtb Römern war es ein Stück im religiösen Ritus: mau streckte die rechte Hand gegen die göttliche Statue ans, führte sie wieder zum Munde (ad os), küßte sie und warf den Kuß der Gottheit zu; dann wandte man sid) dextrorsum zu dem praesens numen hin, verhüllte auch wohl das Haupt bis auf Stirn (capite operto) und Gesicht mit dem Obergewandte. Die persische Sitte, von niedrigen Menschen auf die tönt. Kaiser (Suet. Vitell. 2.) übertragen, wurde von Dio cletian (Eutr. 9, 26.) als allgemeine Gewohnheit geboten. Adramyttion, Asqcc(ivzzlov it. ’Aöqufivzzc-iov, auch ’Azq<x[ivzzlov7 j. Adramit, St. ant gleichnamigen Meerbusen und dem Fluß Kai'kos in Myfien (Kleinasien), Colonie der Athener, nach Andern der Lyder, des. seit der pergamenischen Herrschaft blühende und wid)tige Hafenstadt. Hdt. 7, 42. Liv. 37, 19. Adräna, Fluß in Germanien, wol die auf dein Westerwald entspringende und in die Fulda fallende Edder. Tac. ann. 1, 56. Adräiimn, Hadranum, Sil. 14, 250., "Adgctvov, Diod. Sic. 14, 37. 16, 68., Stadt auf Sieilien (j. Aderno) am Fl. gleiches Namens (h. Adriano, Nebenfl des Gabella), an der Südwestseite des Aetna, in der Nähe von Centuripä, von Dionysios gegründet. Daselbst wurde auch ein Gott gleiches Namens verehrt (Flut. Timol. 12. 14.). Der Dienst dieses Gottes scheint bakchisch gewesen zu sein; denn tausend Hunde, die in seinem Tempel gehalten wurden, liebkosten bei Tage die Ankommenden, führten bei Nacht die Trunkenen nad) Hanse. Aelian. h. a. 11, 20. Adrasteia, ’As^äazsta, 1) Beiname der phryg. Rhea Kybele, welcher Adrastos, der Sohn des Merops (Urmenschen, Ii. 2, 828. 16, 694.) und Herrscher in Adrasteia, am Flusse Aisepos in der Nähe von Kyzikos eilt Heiligthum erbaut hatte. Später ward sie mit der Nemesis itientistdrt und als Unentrinnbare (d-Sguvui) erklärt. — 2) eine Nymphe, Tochter des Meliffens, Königs in

8. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 17

1877 - Leipzig : Teubner
"’Aslßlxoi - ’Aeiuiroi sind diejenigen Personen in Athen, die dnrch ihr Stint berechtigt waren, täglich im Prytaneion (später in der Tholos) zu speisen, ein Recht, das auch Fremden, z. B. Gesandten, und ausgezeichneten Bürgern zuweilen ertheilt wurde, s. Bovxrj, 4. und Sirrjolg. Aelist gens, ein angesehenes plebejisches Geschlecht in Rom, das besonders in die Familien der Paeti (s. d.), Galli, Lamiae und Tnbe-rones zerfiel. — Aelia lex s. unter Lex. Aeliäims, Aihuvög, l) mit dem Beinamen 6 m-uttzög, lebte in Rom um 100—140 n. C., unter der Regierung Trajans u. Hadrians, welchem letzteren er ein Werk über die Einrichtung der Schlachtordnung bei den Griechen widmete: xcchxiht) d-suqiu. Nach den Untersuchungen Köchly's ist die bisher unter beut Namen Arrians herausgegebene Taktik ein Werk Aelians in seiner ursprünglichen Form, bagegen die, welche bisher den Namen Ael. trug, eilte spätere, mit Zusätzen ans Asklepiodotos, der um 50 it. C. xay.rlv.ci Ktcpdlaia schrieb, bereicherte Recension desselben Werks. Er ist der beste Gewährsmann für die makedonische Taktik. Ausg. vou Kochly u. Rüstow, 1855. — 2) Claubius, der Sophist, gebürtig aus Präneste, lebte unter Ha-briatt in Rom als Lehrer der Beredtsamkeit. Einen Abriß seines Lebens gibt Philostratos (vit. soph. 2, 31.). Er schrieb außer mehreren, uns nur dem Titel nach bekannten Schriften ein Werk vermischter Geschichten (noihilrj [gxoqi'k, varia historia) in 14 Büchern von maiiigfaltigem, zum Theil werth-vollem Inhalte, die übrigens von 3, 13. an nur in abgekürzter Fassung erhalten siitb (umfasseilbste Ausgabe von Abr. Gronov, Leyben 1731. 4.); anßerbem ein Werk: Thiergeschichten in 17 Büchern (nsgl £c6av), welches einen großen Leserkreis gehabt zu haben scheint (Ausg. v. Schueiber, 1784, von Fr. Jacobs, 1832). Doch beruht der Werth beider Werke, worin das einzelne nicht immer mit der nöthigen Umsicht und Auswahl zusammengestellt ist, zum großen Theil auf den zahlreichen darin enthaltenen Nachrichten aus verlorengegangenen Schriftstellern. Daß beide von einem Verfasser find, hat Fr. Jacobs in stiner Ausgabe der Thiergeschichte wahrscheinlich gemacht. Aelian war, obschon in Italien geboren, der griechischen Sprache so mächtig, daß er als [ish’yxcoooos, iueil-yq'oyyos, honigsüß redend, gepriesen wurde. Ausgaben von Hercher (Paris 1858. Lpzg. 1864—66). Aello s. Harpyien. Aemilia lex s. Lex. Aemilia via s. Via. Aeiniliänus, von Geburt ein Mauretanier, Statt-Halter der Provinzen Pannonien und Mösieit unter der Regierung des Kaisers Gallus, schlug die von Osten her in seine Statthalterschaft einfallenden Gothen und wurde dafür von seinen Kriegern zum Kaiser ausgerufen. Er besiegte und töbtete bett Gallus, unterlag aber dem nachherigen Kaiser Va-lerian und würde von seinen treulosen Soldaten ermorbet. Eutr. 9, 6. Aar. Vict. epit. 31. Aemilii (Aimilii), ein altes und berühmtes patricisches Geschlecht in Rom, das von einem Ma inercns (Mainers — Mars, vgl. Mamercus), angeblichem Sohne des Numa ober Pythagoras, herstammen soll, der wegen der Lieblichkeit seiner Rebe (di cii[ivxlccv löyov) den Namen Aemilius be-Real-Lexikou des class. Alterthums. 5. Aufl. - Aemilii. 17 kommen habe. Flut. Aem. 2. Kum. 8. Liv. 39, 32. Nach aitbern stammte es von Aimylos, S. des Aska-nius, war also jebensalls eines der ältesten Roms. — I. Lepibi, eine Familie, bereit hervorragendste Mitglieder folgende sind: 1) M. Aemilius Le-pidus, wurde im I. 201 als Gesandter zu Ptole-maios V. Epiphanes von Aegypten geschickt, wurde Prätor 191 und verwaltete Sicilien (Liv. 31, 2. 36, 2. Pol. 16, 34.). Im Kriege gegen Antiochos Dort Syrien (190) zeichnete er sich ans (Liv. 37, 42). Als Consnl (187) ging er nach Ligurien und legte die via Aemilia au, kämpste glücklich wider die Ligurier und führte Colonieen nach Mutina und Parma. Er war zum zweiten Mal Cousul 175, sechs Malprinceps senatusintd bei seinem Tode 152 v. E. als Patriot gefeiert. Liv. 37, 43. epit. 48. — 2) M. Aem. L., ein stolzer und herrschsüchtiger Anhänger des Pompejus und von diesem 78 v. C. zitttt Konsul befördert, aber nachmals mit ihm zerfallen. Um seines für den Staat Gefahr drohenden Verfahrens ledig zu werden, gab der Senat ihm den Oberbefehl in Gallia transalpina. Er blieb jedoch in Etrurien und verschaffte sich dort immer größeren Anhang. Als er nun mit seinem Heere gegen Rom rückte, um sich das Konsulat zu erzwingen, zogen Pompejns und Catnlns ihm entgegen und besiegten thu bicht vor der Stadt. Auch seilt Legat, der im transalpin. Gallien mit einem angeworbenen Heere stand, mußte sich ergeben. Als dem Lepidus auch ein zweiter Versuch von Eturien aus mislungen war, ging er nach Sardinien, um sich mit Serto-rius in Spanien in Verbindung zu setzen, gewann neuen Anhang, ward noch mehrmals geschlagen und starb daselbst an einer Krankhheit. Cic. Bald. 15. Flut. Pomp. 15. — 3) Sein gleichnamiger Sohn ist der bekannte Trinmvir. Anhänger Cäsars, wurde er von diesem zum Stadtpräsecten und Prätor befördert und bewies seine Dankbarkeit dadurch, daß er dem aus Hispattien heimkehrenden Cäsar die Dictatnr verschaffte. Nachbetn er 46 v. C. einen nicht Verbienten Triumph gehalten, würde er Cäsars Genosse int Konsulat und in der Dictatnr, nach bessen Tode Pontifex Maximus und Befehlshaber des gallischen Heeres. Als das Triumvirat zwischen ihm, Antonius und Octavianus zu Staube gekommen, erhielt er bei der Läitber Verkeilung Asrica, trimnphirte abermals und würde Consnl für 42 v. C. Im Kampfe mit dem Octaviau zeigte er ein so zweibeutiges und lässiges Benehmen, daß die Armee ihn verließ und er, sich auf sein Pontificat znrückziehenb, aller Staatsverwaltung entsagen mußte, nachbent er sich vor Octavian aufs tiefste hatte bemüthigen müssen. Später lebte er, gezwungen von Octavian, in Rom, aufs verächtlichste von ihm behanbclt. Sein schwankenber Charakter, bald übermüthig, bald kleinmüthig, zog ihm mit Recht solche Behandlung zu. Cr starb nach Suet. (Jet. 16, in Circeji im I. 13. v. Chr. Cicerosurtheil über ihn, s. Cic. Pliil. 13,4 u. 19. 4) M. Aem. L. Porcina, Consnl 137 v. C., ein Mann von ausgezeichneter Beredtsamkeit (Cic. Brut. 25.), widersetzte sich den Unternehmungen des Tri buneit C. Cassius mit Crsolg. Mit beit Vaccäem in Hispania citerior begann er einen ungerechten Krieg und setzte benselben gegen den Willen des. röm. Senats und trotz hartnäckiger Vertheibigung ■eifrig fort. Als Mangel an Lebensmitteln ihit zum Rückzüge zwang, würde er von den Vaccäern

9. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 19

1877 - Leipzig : Teubner
Aemilius Probus — Aerzte. '('Tac. ann. 6, 29'), wurde er abermals angeklagt des Ehebruchs und der Zauberei, in der That aber wegen einiger Verse seiner Tragödie Atreus, die Tiber aus sich beziehen konnte. Nach Aufforderung seiner Gattin Sextia gab er sich den Tod; sie starb mit ihm. Tac. ann. 6, 29. Mit ihm hört die familia Scaurorum aus. — Vii. G. Aeini -mi lins Laetus, Praefectus praetorio irrt I. 193 n. C., stiftete eine Verschwörung gegen Commo-dus an, den er umbrachte, veranlaßte die Thronbesteigung des Pertinax und wurde auf Befehl des Didius Julianns hingerichtet. Bio Cass. 72, 19. Herodian. 3, 7. Aemilius Probus s. Nepos. Aenaria, auch Pithecusa genannt, Insel an der eampanischen Küste, vuleanisch und mit warmen Quellen, j. Jschia. Dichter (§. B. Verg. A. 9, 716.) nennen sie auch Jnarime, weil der Sage nach Typhon unter ihr begraben lag, dessen Lagerstätte Ii. 2, 783. mit £lv jqlfj,ols bezeichnet. Aenusj rechter Nebenfluß des Danubius, die Grenze zwischen Vindelicia und Noricum bildend, j. Inn. Tac. hist. 3, 5. Aequi, wahrsch. stammverwandtes Wort mit Opiker, Osker, bei Ov. fast. 3, 93. auch Aequi-euli, eine ackerbautreibende, aber auch kriegliebende Völkerschaft, welche nach Göttling (röm. Staatsv. 20.) als besondere politisch geschiedene Bundesgemeinschaft neben den Latinern, Volskern, Ru-tulern, Hermkeru und Ausoueru zu dem allgemeinen pelasgischen Stamme der Optker oder Osker gehörte, die im Süden und Westen Roms wohnend sich freier und selbständiger behaupteten. Sie wohnten an beiden Seiten des Anw; ihre Hauptstädte waren Alba, Tibnr, Präneste, Carseoli, auch lag der mons Algidns in ihrem ziemlich ausgedehnten Gebiete. Im Bunde mit den Volskern führten sie blutige Kriege gegen Rom, bis sie durch Camillns 389 v. C. gedemüthigt und in den Samniter- kriegen unterworfen wurden. Liv. 1, 2 ff. 9. 3, 25 n. ö. Cic. r. p. 2, 20. Tlin. n. h. 3, 12, 106 ff. Val. Max. 2, 7 u. ö. Aeqintas, röm. Personisication der Billigkeit und Gerechtigkeit, dargestellt als ernste Jnngsran nach dem Ideal der Athene, in der Rechten die Wage, in der Linken das Füllhorn haltend. — Im röm. Recht wird die aequitas, das Billigkeits-gefül)!, zur Mildernng der Härten des strengen Rechts auch gesetzlich geltend gemacht, besonders seit den prätorischen Edicten. S. Cic. de<or. 1, 56. Brut. 38. M. Voigt, die Lehre von ins. nat., aequum et bonum und ins gent. S. 24 — 63. 345—398. 529—541. ^ Aerarii waren nach der Verfassung des Serv. nullius diejenigen Leute, welche nicht nach ihrem Vermögen steuerten, sondern eine nach ihren Verhältnissen bestimmte Abgabe, ein Kopfgeld (tribu-tum in capita) erlegten, dabei aber auch von Stimmrecht und Aemtern ausgeschlossen waren. Auch wurden sie nicht zum Kriegsdienste zugelassen. Leute ans deu besteuerten Classen wurden bisweilen bei Vergehen damit bestraft, daß sie unter die Aerarier versetzt wurden (aerarium facere, tribu movere, in Caeritum tabulas referre, s. Caerites), z. B. Mamercns Aemilius wegen der lex Aemilia. _ Ihr tributuni in caput konnte sich jedoch in diesem Falle je nach ihrem Vermögen sehr hoch belaufen. Bisweilen wurden sie außer- 19 dem noch zu Kriegsdiensten unter beengenden ober schimpflichen Verhältnissen verurtheilt. Liv. 24, 18. Aerarium ist der Staatsschatz, in den die regelmäßigen Abgaben (s. Vectigalia 1 — 4.) flössen, und aus dem die laufenden Staatsansgabeu bestritten wurden. Als die vicesima manumissio-num, d. H. der zwanzigste Theil des Werthes eines freigelassenen Sclaven, 357 v. C., eingeführt wurde (Liv. 7, 16.), entstand eine zweite Abtheilung des Staatsschatzes, aerarium sanctius oder interius genannt und für Nothfälle bestimmt. Beide wurden in einem Hintergebäude des Saturuischen Tempels aufbewahrt und von den Quästoren, Leren Unterbeamte tribuni aerarii hießen, verwaltet. Unter den Kaisern wurde sehr häufig diese Aufsicht auf gewesene Prätoren, dann wieber auf Quästoren, wirkliche Prätoren, auch wohl auf bloße Präfeeten übertragen. Ueberhaupt kam währenb der Kaiserzeit das aerarium in vollständige Abhängigkeit von dem Kaiser, wenngleich der Senat beirt Scheine nach die Verwaltung besselben hatte, nnb verschmolz später immer mehr mit der von Angustus eingerichteten kaiserlichen Privatcasse (fiscus), die von kaiserlichen Präfeeten verwaltet wurde. Auch ein neues aerarium richtete Angustus zur Bestreitung der Kosten für das Heer ein, aerarium militare. In dieses floß die centesima rerum venalium, die von allen Verkaussgegenständen entrichtet werden mußte (Tac. ann. 1 , 78.), von Tiberins um die Hälfte ermäßigt (daß. 2, 42., doch vgl. Dio Cass. 58, 16.), bis Caligula sie für Italien ganz aufhob (Suet. Calig. 16.). Später kam noch dazu die vicesima hereditatum et legatorum nnb die quin-quagesima mancipiorum venditorum. Die Verwalter des aerarium militare Hießen praefecti aerarii Aeröpe s. Agamemnon uitb Ivatreus. Aerügo (von aes), ein harter nnb glänzenber, schön hellgrüner Ueberzng auf den alten Bronzen (•jetzt technisch mit Patina bezeichnet), welcher an Statuen nnb Bilbwerken Hoch geschätzt warb (Tlin. n. h. 37, 10, 55. Tlin. ep. 3, 6. Juv. 13, 148.), besonbers auch am aes Corinthium, Kupseroxyb (s. Aes). Taus. 2, 3, 3. Aerzte, lutqol, medici, waren in Griechenlanb schon zu den ältesten Zeiten besonbers werth, ja heilig gehalten, wie benn die Jatrik nnb Mantik als im genauesten Zusammenhange stehenbbetrachtet wurden; insbesondere freilich die Wundärzte, außer welchen Homer keine Aerzte kennt. Der Götterarzt Paieon ist bei ihm noch von Apollon wesentlich verschieden; außerdem aber tritt in der Menschenwelt vorzugsweise Asklepios (s. d.) hervor, den alle nachfolgenden Aerzte als ihren itqöyovog ansehen (Tlat. symp. p. 686. r. p. 3, 406., daher Asklepiaben, svyovot. ’doyilrjtuov), nebst seinen beim ‘ troischen Kampfe betheiligten Söhnen Pobaleirios nnb Machaon. Bei den Griechen galt daher auch die Arzneikunst als eine des Freien würdige Beschäftigung, während bei den Römern die Hausärzte oft Sclaven waren. Der von Herobot (2, 84. 3, 129.) gerühmte Reichthum Aegyptens an Aerzten bezieht sich offenbar auf die streng biätetifche Vorsicht, die ein Jeber bort üben mußte. In ganz Griechenlanb blieben sie in hohem. Ansehen, wie sie es Bei den Römern nie erreichen konnten. In vielen Staaten waren öffentlich besoldete (di^o-aitvovzsg), doch keineswegs ausschließlich, sondern

10. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 68

1877 - Leipzig : Teubner
68 Ambivariti - dem heißt ainbitus auch die verpönte Amtsbewerbung, namentlich Bestechung, welche die Can-didaten mit Hülfe von sequestri, divisores und interpretes auf das Schamloseste bewirkten; f. auch Sodalitium. Die erlaubten Bewerbungsarten erkennen wir am besten aus der Schrift des Quiu-tus Cicero* commentariolum petitionis, der die Gewiuuuug von Freunden (c. 5—10.) und die Erwerbung der popularis voluntas (e. 11—13.) bespricht, die unerlaubten aus zahllosen Erwäh-uungen bei Cicero, Plutarch u. w. Die ersten Gesetze gegen Misbrünche nennt Livius (4, 25. und 7, 15., lex Poetelia 358 v. C.), allein diese bezogen sich nur aus unbedeutende Aeußerlich-keiten. Wichtiger war das Edict des Dictator C. Mänius gegen die Clubs und Vereine 440 u. c. 314 v. C. (Liv. 9, 26 ), aber gegen Bestechung wurde erst 573 u. c. 181 v. K. die lex Cornelia Baebia gegeben (Liv. 40,19.), welcher 588 u. c. 166 v. C. die lex Cornelia Fulvia folgte (Liv.ep. 47.); nach dieser Zeit wurde ein ständiges Criminal-gericht (quaestio perpetua) für die wegen ambitus angestrengten Processe eingerichtet. C. Marins gab als Volkstribun die lex Maria {Flut. Mar. 4.)„ aber trotzdem nahmen die Bestechungen immer zu und die lex Fabia scheint ohne Erfolg geblieben zu sein. Cic. Mur. 34. Das Bedürfniß veranlaßte 687 u. c. 67 v. C. die lex Acilia Calpurnia, welche die Schuldigen mit Geldstrafe bedrohte und von jeder späteren Bewerbung ausschloß. Mehrere schärfende Sco. erschienen darauf, und das letzte ließ Cicero als Consul zu einem Gesetz erheben, die lex Tullia, 691 u. c. 63 v. C. (Cic. Mur. 23.) Die Strafe bestand nun in zehnjähriger Verbannung. Die lex Aufidia, welche eine härtere Geldstrafe anordnete, drang nicht durch, und die lex Licinia war nur gegen die sodalitia gerichtet, s. d. A. Die lex Poippeja 702 u. c. 52 v. C. gab härtere processnalifche Bestimmungen und dehnte das Exil auf die Lebensdauer aus. Aber der Krebsschaden war unheilbar, die Gesetzgeber selbst richteten sich nicht nach ihren Verfügungen, ut vel caelum ruere, modo ma-gistratum adipiscantur, exoptent, Varro b. Non. Unter folchen Umständen war die Monarchie wünschenswerth, denn da konnte der Ambitus nicht so unbeschränkt walten. Darum machte Octa-vian in der lex Julia (736 u. c. 18. v. C. und 10 I. später ergänzt und vermehrt) milde Bestimmungen und bedrohte nur die Anwendung gewaltsamer Mittel mit Verbannung. Als Tiberius im ersten Jahre seiner Regierung die Wahlcornitien aufhob u. auf den Senat übertrug (Tac. ann. 1, 15.), hörte der Ambitus im alten Sinne auf, doch wurden nun dieselben Kunstgriffe und Mittel in der Curie angewandt, wie früher vor den Volksversammlungen, so daß Trajan gesetzliche Maßregeln gegen das Unwesen ergreifen mußte. Plin. ep. 6, 19. Als aber der Einfluß des Senats immer geringer wurde und die hohen Beamten oder Günstlinge des Kaisers durch ihre Verwendung bei demselben am meisten vermochten, bestach man diese.und ambitus hieß nun das Erkaufen von Aemtern durch Bestechung der kaiserlichen Freunde und Creatnren. Vgl. Rein, R. Criminal-recht©. 701. Rinkes, de crimine ambitus. L. B. 1854. Ambivariti, belgisches Volk in Gallien am linken User der Mosa (Maas). Caes. b. g. 4, 9. - Ambrosia. Ambivius, 1) L. Am6. Turpio, zeichnete sich zur Zeit des Terentins in Rom als Schauspieler-aus. Gerühmt wird sein lebendiger und ergreifender Vortrag; man verglich ihn mit dem Aesopus und Roscius. Cie. Cat. m. 14. Tac. dial. 20. — 2) M. Ambivius, Schriftsteller über Back- und Kochknnst in der Snllanifchen Zeit. Colum. 12, 4,2. Ambrakta, ’diißqc/.y.ia, ’Aunqavja, j. Arta, bedeutende Stadt in der epeirotischen Landschaft Thefprotis unweit des Arachthos und 80 Stadien nördlich von der Küste des nach ihr genannten simis Ambracius (Busen von Arta), Kolonie der Korinther um 660, später im Bunde mit Athen, unter Philipp mit einer makedonischen Besatzung belegt, unter Pyrrhos zur Residenz der epei-roti'fchen Könige erhoben, 189 von den Römern erobert und geplündert, mit herrlichem Minerven-tempel und mehreren Castellen: Ambrakas, Ära-neid, und der Akropolis auf dem Berge Ttzqqccv-Q'rjg. Thue. 2, 80. 3, 113. Liv. 38, 4. 9. Flut. Pyrrh. 6. Aristot. polit. 5, 3. 4. Ambrönes, ein Volk keltischen Stammes, welches mit den Cimbern und Teutonen gegen die Römer zu Felde zog u. mit jenen von Marius geschlagen wurde; die Wohnsitze sind nicht sicher ermittelt. Flut. Mar. 19. Strab. 4, 183. Ambrosia, ctfißgooia, aus a -^-ßgotoe, sc. sdcüsrj, ober gleich d&txvaaca, 1) Speise der Unsterblichkeit, Speise der Götter, während Nektar, vi'axciq, v. vr]=v£ u. y.rdco—ktslvco ober yir'iq abgeleitet, den Göttertrank bebeutet. Beibe erhalten den Göttern die Unsterblichkeit und ewige Ju-geub und erzeugen das Götterblut Ixcoq. Li. 5, 340. Doch darf man nicht mit Nägelsbach behaupten, daß ihr Genuß den Göttern eigentlich die Unsterblichkeit erzeuge. Diese ist so die Grundlage des göttlichen Wesens, daß ohne sie der Gott gar nicht gedacht werden kann. Nach der ältesten Aufchattuug der Griechen übrigens haben die Götter nur einen Göttertrank, nicht auch Götterspeise, genossen, u. diese ist der füße Nektar. Auch in den homerischen Gedichten herrscht die Vorstellung noch. In der Ilias trinken die Götter Nektar. Li. 1, 585. 598. 4,3. Ambrosia dagegen ist Salböl der Götter (Li. 16, 670, 680.), wofür 23, 186. außqogwv Ziulov und Od. 18, 192. xauog d[i-ßgoaiov gebraucht ist. * Li. 14, 170. Od. 4, 445. Oder Ambrosia ist ein Futter für göttliche Rosse, das als ein Kraut zu denken ist, Li. 5, 369. 777. 13, 35. In der Odyssee wird Nektar als Göttertrank gar nicht erwähnt, dagegen bringen Taubeu dem Zeus Ambrosia, Od. 12, 63., wo Ambrosia, im Allgemeinen als göttliche Nahrung gedacht, auch beit Nektar bezeichnen kann. Denn Nektar ist bei Homer das specielle Wort für Göttertrank, und wo Ambrosia und Nektar zusammen genannt werden, da ist Ambrosia als ein Wort von allgemeinerer Bedeutung neben der speciellen Benennung gesetzt, um den Begriff vollständig zu erschöpfen. H. 19, 38. 347. 352. Diese formelhafte Verbindung von Nektar und Ambrosia gab baun Veranlassung zur Uitterscheibnng des Göttertranks und der Götterspeise, eine Vorstellung, die einmal in einer jüngeren Partie der Obyssee (5, 93.) u. gewöhnlich bet beit nachhomerischen Dichtern vorkommt, obgleich hier und bet noch nach der älteren Anschauung nur ein Göttertrank angenommen wirb, der balb Nektar betlb Ambrosia heißt. Sapph.
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